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Luftaufnahmen

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Nach der Änderung des Drohenrechts macht es für mich leider keinen Sinn mehr, eine Drohne zu betreiben und Luftaufnahmen anzubieten. Trotz meinem erfolgten Kompetenznachweis vom Luftfahrt-Bundesamt muss meine Drohne 150 m Abstand von jedem Wohn- oder Industriegebäude halten, Naturschutzgebiete dürfen unter gewissen Voraussetzungen nur noch in 100 Metern bis 120 Metern überflogen werden.

Deswegen stelle ich ab dem 31.12.2022 meine Dienste für Luftaufnahmen ein.
An dieser Stelle bedanke ich mich an allen bisherigen Kunden und wünsche allen anderen Drohnenpiloten viel Erfolg.