Sie wollen unsere Fotos nutzen?
Wenn Ihnen unsere Fotos gefallen haben, dürfen Sie sie gerne im Internet oder auf Papier nutzen. Schreiben Sie uns vor der Nutzung an, um eine Vereinbarung über die Bedingungen der Nutzung und der Vergütung zu treffen. Wir verlangen nicht immer dafür eine Vergütung, manchmal ist Werbung eine passendere Bezahlung. Aus diesem Grund, ist für jeden Fotograf wichtig, dass seine Bilder mit seinem Namen in Verbindung gesetzt werden. Dies erfolgt durch die Namensnennung.
Zweck
Zweck der Namensnennung ist die Wahrung der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers. Die Namensnennung sichert durch die Zuordnung des Bildes zum Fotografen, dass das Bild für den Fotografen wirbt, es ihm also hierdurch ermöglicht wird, Interesse Dritter auf sein Schaffen zu lenken und somit Bekanntheit zu erringen und im besten Fall seinen Lebensunterhalts zu sichern. Wann müssen Sie bei Fotos den Namen des Fotografen angeben? Sofern der Fotograf nicht auf eine Urhebernennung verzichtet hat, ist bei jeder Nutzung eines Fotos - ob nun online oder offline - der Name des Fotografen anzugeben. Dies folgt aus § 13 UrhG (Anerkennung der Urheberschaft). § 13 UrhG lautet wie folgt:"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Inhalt des Bestimmungsrechts Das Recht auf Namensnennung bezieht sich dabei nicht nur auf das Original, sondern auch auf jedes Vervielfältigungsstücke und gilt sowohl bei einer Nutzung in körperlichen Medien (Zeitungen, Flyer, etc.) als auch in unkörperllichen Medien (Internet, Intranet, etc.). Art und Weise der Urhebernennung Bei unseren Fotos können Sie entweder unsere bürgerlichen Namen, oder den Pseudonym als Nennung nutzen, unter der Form: "Fotograf: Stefanie Fernbacher" , "Fotograf: Manuel Fernbacher" oder "Foto: www.ManuFoto.de".
Art und Form der Nennung
Bei der Fotonutzung erfolgt die Urhebernennung üblicherweise direkt unterhalb des Fotos oder seitlich neben dem Foto.Bei der Nutzung von Fotos in sozialen Netzen ist eine Verlinkung oder Nennung unserer Fotografen-Seite in der Beschreibung einzufügen. (www.facebook.com/manufoto.de) oder (https://plus.google.com/+ManuFotoOttobeuren) Bei der Nutzung von Fotos im Internet ist eine Namensnennung in direktem Zusammenhang mit dem Foto oft unmöglich, sei es aus Platzgründen, sei es aus ästhetischen Gründen. Hier bietet sich eine Namensnennung in Form von Quellensammlungen (z.B. im Impressum) an. Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, ist aber auch hier darauf zu achten, dass den jeweils in der Quellensammlung angeführten Fotografen auch das/die Fotos konkret zugeordnet werden. Die Verbindung zum Bild kann z.B. per Thumbnail, URL oder zur Not durch Bildbeschreibung hergestellt werden.Keinesfalls ausreichend ist es mittels Mouseover-Effekt auf den Namen des Fotografen hinzuweisen. In diesem Fall wird der Name des Fotografen nur angezeigt, wenn der Leser mit dem Mauszeiger über das Bild streicht.
Text teilwese von der Webseite der Rechtsanwältin Denise Himburg